Neben den unangenehmen Umständen, die mit einer juristischen Auseinandersetzung verbunden sind, ist auch die Höhe der anfallenden Kosten von wichtiger Bedeutung. Als Klient möchten Sie natürlich gern wissen, was für finanzielle Belastungen auf Sie zukommen werden.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich mit Kosten verbunden. Zwischen Klient und Anwalt kommt stets ein Vertrag zustande, der die Dienstleistung der Rechtsvertretung beinhaltet. Abgerechnet werden diese Leistungen nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dort sind für die einzelnen Tätigkeitsbereiche Gebührenspannen festgelegt, die sich am geleisteten Aufwand bemessen.
Eine pauschale Kostenprognose lässt sich an dieser Stelle leider nicht stellen. Dazu sind die denkbaren Anwendungsfälle zu unterschiedlich. Grundsätzlich hängen die Kosten von Anzahl, Dauer und jeweiligem Aufwand der getätigten Leistungen ab.
Bei außergerichtlicher Vertretung besteht auch die Möglichkeit, unsere Tätigkeit über ein Stundenhonorar oder über einen vorher festgesetzten Gesamtbetrag abzurechnen.
Ein häufig begangener Fehler ist es, aufgrund der Sorge über die Kosten auf eine anwaltliche Betreuung ganz zu verzichten. Nutzen Sie auf jeden Fall die Möglichkeit, sich über vermeintlich anfallende Kosten aufklären zu lassen. Eine solche Kostenberatung selbst ist bei uns kostenfrei und – was viel wichtiger ist – sie kann aufklären, ob sie überhaupt mit Kosten rechnen müssen.
Im Rechtswesen ist es nämlich so, dass die Kosten des Verfahrens durch den Schuldigen zu tragen sind oder bei Strafverfahren im Falle des Freispruchs durch die Staatskasse zu zahlen sind. Dazu gehören neben den Gerichts- und Verfahrenskosten auch die hier besprochenen Rechtsanwaltskosten.
Wenn Sie sich also nur wegen der Kosten unsicher sind, überhaupt einen Anwalt zu beauftragen, dann nutzen Sie auf jedem Fall die Möglichkeit, sich über die Kosten beraten zu lassen. Es kann nämlich bereits zu Beginn einer Auseinandersetzung deutlich sein, dass die Kosten durch die Gegenseite zu zahlen sind. In solchen Fällen haben Sie kein Kostenrisiko.
Gern beraten wir Sie auch darüber, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten abdeckt oder ob Sie die Möglichkeiten der staatlichen Prozesskostenhilfe nutzen können.
Natürlich sollte stets der Nutzen einer anwaltlichen Vertretung bei der Beauftragung im Vordergrund stehen. Also auch wenn Kosten nicht zu vermeiden sind, sollten Sie sich in jedem Fall im Rahmen einer Erstberatung über den zu erwartenden Ausgang und die damit verbundenen negativen oder auch positiven Konsequenzen beraten lassen. Diese können die anfallenden Kosten oft deutlich relativieren.
Wir stehen Ihnen natürlich gern für eine Kostenberatung zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns.