Wir regeln für unsere Klienten tagtäglich die verschiedensten Angelegenheiten und Streitigkeiten im Mietrecht. Die vielfältigen Fragen des Mietrechts sind unser tägliches Geschäft und eine der Standarddisziplinen unserer Kanzlei. Auch Ihr Problem sollte bei uns gut aufgehoben sein und von unserem großen Erfahrungsschatz in diesem Bereich profitieren.
Die Prüfung von Mietverträgen ist bei laufenden Streitigkeiten immer sinnvoll, denn so können ungültige oder nicht eindeutig formulierte Klauseln aufgezeigt und entkräftet werden. Das gilt insbesondere auch für Verträge, die erst noch unterschrieben werden sollen. Aber auch die generelle präventive Überprüfung von Mietverträgen kann sehr sinnvoll sein, z.B. wenn anstehende Veränderungen oder Planungen durch bestehende Mietverträge behindert werden könnten, z.B. vorzeitige Kündigung oder bauliche Maßnahmen.
Ausstehende Mietzahlungen sind ein häufiges Ärgernis in Mietverhältnissen. Aber auch strittige Betriebskostenabrechnungen oder Schadensersatzansprüche die sich aufgrund der Verschlechterung des Mietobjekts nach Beendigung des Mietverhältnisses ergeben, sind häufig Grund für Rechtsstreitigkeiten. Hier helfen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht zu Ihrem Recht.
Dank des gesetzlichen Mieterschutzes können Mietverträge von Wohnraumobjekten nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das ist gut für den Mieter, da er so nicht einfach aus seiner Wohnung vertrieben werden kann. Für den Vermieter wird es dadurch jedoch schwerer, sich von einem säumigen oder nachhaltig störenden Mieter zu trennen. Wir helfen Ihnen sowohl auf Mieterseite wie auch als Vermieter bei der rechtlich einwandfreien Beendigung von Mietverhältnissen.