Ein Spezialgebiet unserer Kanzlei ist das Ausländerrecht, inzwischen oft auch als Migrationsrecht bezeichnet. Hier vertreten und beraten wir Klienten mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Fragen zum Niederlassungserlaubnis und zum Familiennachzug sowie bei Fragen zur Arbeitserlaubnis oder bei Problemen mit dem Visum.
Ausländer, die nach Deutschland kommen, unterliegen vielen verschiedenen Rechtsvorschriften. Es gibt das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung, die Integrationskursverordnung und viele weitere Verordnungen, die selbst für Menschen mit guten Deutschkenntnissen kaum zu verstehen sind.
Als Ausländer dürfte Ihnen das Verständnis dieser Rechtsvorschriften ohne die Hilfe eines kundigen Rechtsanwalts so gut wie unmöglich sein. Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Rechtsbegehren gegenüber den Behörden, insbesondere der Ausländerbehörde und bei nötigen Einsprüchen, Widersprüchen oder Klagen gegen Beschlüsse dieser Behörden.
Wichtige Bereiche, in denen wir für Ausländer tätig werden können:
Ausländer, die dauerhaften Aufenthalt in Deutschland beanspruchen wollen, unterstützen und vertreten wir gegenüber den deutschen Behörden. Dies betrifft unter anderem Einbürgerungen, die Erlangung von Niederlassungserlaubnis und den Familiennachzug. Wir prüfen ergangene Beschlüsse und legen gegebenenfalls Widersprüche bzw. Einsprüche ein. Wir vertreten und beraten Sie auch in möglichen Folgeverfahren und bei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen.
Die vielen Aspekte des Ausländerrechts sowie die dazugehörigen europäischen Rechtsbestimmungen gestalten dieses Fachgebiet extrem komplex.
In allen diesen Bereichen ist es wichtig, schon rechtzeitig vor dem Ergehen einer behördlichen Entscheidung in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten Kontakt mit den entscheidenden Behörden herzustellen, um das Ergehen nachteiliger Entscheidungen möglichst im Vornherein zu verhindern. Eine einmal ergangene negative Entscheidung auf dem Gerichtswege zu korrigieren, erweist sich regelmäßig weit schwieriger, als die begehrte Entscheidung durch rechtzeitiges Tätigwerden von der Ausländerbehörde direkt zu erlangen.
Wenden Sie sich unbedingt an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der auch die begleitenden verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Aspekte mit berücksichtigen kann. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.