Fühlen Sie sich sozial benachteiligt? Werden Ihnen Ansprüche verwehrt, die Ihnen dem Gesetz nach zustehen oder haben Sie Forderungen erhalten, denen Sie nicht nachkommen können?
Leider funktioniert das Sozialsystem nicht immer so, wie es notwendig wäre. Um dann die eigenen Rechte erfolgreich durchsetzen zu können, bedarf es rechtliches Know-How und Fachwissen, damit die zustehende Unterstützung nicht verwehrt wird. Da wir von den Ungerechtigkeiten wissen, mit denen man in schwierigen Lebenslagen – und oft auch unverschuldet – konfrontiert werden kann, haben wir uns auf das Sozialrecht als Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert.
Wir empfehlen immer: Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Zukunft gefährdet wird, weil von Behörden Fehler gemacht oder falsche Einschätzungen getroffen wurden.
Oft führen einfach unglückliche Zufälle zu Problemen, die man alleine kaum bewältigen kann. Mit dem nötigen Wissen eines Rechtsanwalts gestaltet sich die Bewältigung deutlich einfacher. Erst recht, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist oder es um Schnelligkeit geht.
Hinweis: Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Grundsicherung/Sozialhilfe sind nicht mehr Teil unseres Leistungsbereiches. Leider können wir Sie zu diesen Themenbereichen nicht vertreten.