Fachanwalt für Sozialrecht
Herzlich willkommen in unserer Kanzlei. Meine Fachbereiche sind das Sozialrecht und das Ausländerrecht. Ich stehe Ihnen außerdem auch als Ansprechpartner im allgemeinen Verwaltungsrecht zur Verfügung. Für das Fach Sozialrecht trage ich seit 2006 den Titel des Fachanwalts, der mir von der Anwaltskammer für meine detailierten Fachkenntnisse in diesem Bereich verliehen wurde.
Für meine Mandanten übernehme ich hauptsächlich die Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten zu Sozialversicherungen oder zu Leistungsansprüchen von staatlichen Behörden, aber auch bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, z.B. Einsprüche gegen Beschlüsse von Ämtern oder öffentlichen Institutionen.
Unsere Kanzlei betreibe ich zusammen mit meinen Kollegen Jan Manshardt und Philipp von Gayl. So können wir Sie auch in den Fachbereichen Strafrecht und Verkehrsrecht erstklassig beraten oder rechtlich vertreten.
Ich bin Mitglied des Berliner Anwaltsvereins und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger sowie der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Besuchen Sie auch meine Fachseite zu Thema Sozialrecht.