In unserer Rechtsanwaltskanzlei betreuen wir seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Wir bieten Ihnen eine diskrete und kompetente Beratung und aktive Vertretung Ihrer Interessen vor dem Arbeitsgericht. Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber und kennen daher das Arbeitsrecht aus der Sicht beider Seiten sehr genau.
Wir werden uns stets mit Nachdruck für Ihre Rechte einsetzen und dabei die für Sie optimale Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen finden und durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular!
Wurde Ihr Arbeitsvertrag gekündigt, so gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das Unternehmen kann sich jedoch freiwillig dazu bereit erklären, eine Abfindung zu zahlen. Dies ist sogar sehr häufig der Fall, wenn innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird, da die größte Anzahl an Kündigungen, aufgrund zahlreicher Arbeitnehmerschutzgesetze rechtlich anfechtbar ist.
Viele Unternehmen zahlen lieber eine Abfindung als das Risiko einzugehen, den Prozess zu verlieren, dadurch Geld und Zeit zu verlieren und den Arbeitsvertrag fortführen zu müssen. Wir prüfen für Sie, wie hoch Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen, ermitteln die Höhe der möglichen Forderung, beraten und begleiten Sie individuell hinsichtlich der besten Strategie und helfen Ihnen auf Wunsch auch gerne bei einer außergerichtlichen Einigung.