Die Schwerpunkte im Familienrecht sind Scheidungsverfahren, Fragen zu Unterhaltsansprüchen und die Ausgestaltung von Eheverträgen.
Bricht die Familie auseinander, ist eine Einigung oft nicht mehr ohne Rechtsstreit möglich. Dabei können die ungelösten familienrechtlichen Probleme den Einzelnen oft mehr belasten, als bei anderen rechtlichen Problemen.
Deshalb ist es unser erstes Ziel, im Familienrecht eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten zu erarbeiten und dabei unter Wahrung ihrer rechtlichen Positionen eine langfristige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Auch im Familienrecht bleibt die Vertretung Ihrer Interessen stets unsere oberste Priorität. Steht eine familienrechtliche Auseinandersetzung an, dann melden Sie sich bei uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Viele Paare und Lebensgemeinschaften verdrängen die Vorstellung des Endes einer Ehe oder Partnerschaft. Wer aber vor einer Bindung durch einen Ehevertrag die Finanzen und alle anderen wichtigen Dinge einvernehmlich und fair regelt, ist für alle Eventualitäten abgesichert und kann entspannter in die Zukunft blicken.
Planen Sie eine Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft, so gestalten und verhandeln wir für Sie Eheverträge, Verträge in nicht ehelichen Gemeinschaften und Vereinbarungen über die Vermögensauseinandersetzung. Damit bei der Ausgestaltung dieser Vereinbarungen alle Eventualitäten und Sonderfälle mit berücksichtigt werden, sollten Sie diese wichtige Aufgabe keinem Laien überlassen.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie einen Ehevertrag benötigen oder möchte Ihr Partner keinen, Sie aber schon, können wir Sie selbstverständlich gerne in einem Erstberatungsgespräch beraten, um festzustellen, ob in Ihrem persönlichen Fall ein Ehevertrag sinnvoll ist. Nehmen Sie dazu bitte einfach Kontakt zu uns auf.
Wir klären mit Ihnen alle Fragen zu einer möglichen Adoption und prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Auf Wunsch vertreten wir Sie auch gerichtlich. Sollten Sie bspw. eine Volladoption anstreben, so würde das Kind in diesem Fall sämtliche familienrechtlichen Zusammenhänge zur ursprünglichen leiblichen Familie verlieren. Sollten Sie bereits leibliche Kinder haben oder kommen diese hinzu, so bestehen rechtlich keinerlei Unterschiede zum Adoptivkind.