Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

030 / 308 723 06

Strafrecht - Wenn es ernst wird

Viele Rechtsvergehen reichen in den strafrechtlichen Bereich herein. Wenn durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schaden gegenüber Dritten herbeigeführt oder solcher billigend in Kauf genommen wurde, sieht die staatliche Rechtsordnung eine Bestrafung vor. In solchen Fällen werden die staatlichen Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsverfahren einleiten, welche eine angemessene Bestrafung bewirken sollen. Die Strafen können hierbei von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.

Strafrechtliche Anschuldigungen bzw. Ermittlungen sind ernste Angelegenheiten, die nicht ignoriert werden sollten. Diese können zu empfindlichen Strafen führen und den gesamten weiteren Lebensweg des Beschuldigten beeinflussen. Nehmen Sie so schnell wie möglich die Hilfe eines Rechtsanwalts wahr.

Keine Aussage ohne Anwalt

Werden Sie einer Straftat beschuldigt, ermittelt der Staat über seine Strafverfolgungsbehörden gegen Sie. So werden Beweise gesammelt, die möglichst zu einer Verurteilung vor einem Strafgericht führen sollen. Deshalb ist es von höchster Wichtigkeit, dass Sie von Ihrem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen und ohne anwaltliche Hilfe keinerlei Aussagen machen.

Warten Sie unbedingt, bis Sie sich mit Ihren Anwalt beraten haben. Voreilige oder unbedachte Aussage können zu Ihren Lasten ausgelegt werden und sich so negativ auf den Ausgang des Strafverfahrens auswirken.

Wenn Sie in der akuten Situation sind, mit Ermittlungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft konfrontiert zu werden, dann nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf. Unsere Notfallnummer 030 / 308 828 20 ist rund um die Uhr erreichbar.

Strafverteidigung

Als Rechtsanwälte für Strafrecht übernehmen wir die Verteidigung im Gerichtsverfahren und die Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden. Das wichtigste Ziel ist es dabei, unseren Mandanten von den Anschuldigungen zu entlasten und im besten Fall einen Freispruch zu erwirken. Ist eine Verurteilung nicht zu verhindern, so werden wir alles daran setzen, mögliche Strafe so weit wie möglich zu reduzieren.

Rechtsanwalt Jan Manshardt ist Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Titel wurde ihm von der Anwaltskammer für seine umfassenden Kenntnisse im Strafrecht verliehen, die er gern auch für Ihren Fall zur Anwendung bringen wird.

Leistungen während der Verteidigung

Um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten, werden wir im ersten Schritt Akteneinsicht beantragen, um alle Ermittlungserkenntnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft analysieren zu können. Im Umgang mit den Ermittlungsbehörden achten wir darauf, dass keine zusätzlichen Nachteile für unseren Mandanten entstehen. Auf Grundlage der vorliegenden Akten, Beweise und Recherchen erarbeiten wir die Verteidigungsstrategie und bauen Argumentationen auf, die zur Entlastung hinsichtlich der Vorwürfen beitragen können. In der Gerichtsverhandlung selbst übernehmen wir die Verteidigung und versuchen das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erwirken.

Opfervertretung und Nebenklage

Auch als Opfer oder Nebenkläger haben Sie Rechte, die Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts wahrnehmen können. Sie als Opfer bzw. Betroffener einer Straftat können Sie am Strafprozess teilnehmen, selber Akteneinsicht beantragen, Beweisanträge stellen oder während der Verhandlung Fragen an den Beschuldigten stellen lassen.

Häufige Straftaten

Die meisten Straftaten in Deutschland resultieren aus Vergehen aus dem Straßenverkehr. Hier wären z.B. einfache oder schwere Körperverletzungen zu nennen, aber auch Sachbeschädigung oder fahrlässige Tötung. Desweiteren nehmen einfacher und schwerer Diebstahl sowie Betrugsdelikte einen großen Posten in der Kriminalstatistik ein. Ebenfalls häufig sind Rauchgiftdelikte.

  • Diebstahl
    Die wohl am häufigsten behandelten Straftaten sind neben Verkehrstraftaten die Diebstahlsdelikte. Das Strafmaß von Diebstahlsdelikten ist höchst differenziert und reicht von geringen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, wenn z. B. eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wurde. Sollten Sie unbeabsichtigt in den Besitz einer fremden Sache gelangt sein, kann jedoch auch die Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen.
  • Körperverletzung
    Bei diesem Delikt unterscheidet man zwischen einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge. Was viele nicht wissen: Auch psychische Verletzungen mit gesundheitsschädlichen Folgen, können je nach Ausmaß und Dauer, den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen. Die Höhe des Strafmaßes ist abhängig vom Verletzungsgrad, möglichen Vorstrafen, dem Vorliegen des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit sowie dem Verhalten und der Einstellung nach der Tat und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch der Versuch wird unter Strafe gestellt.
  • Zollstraftaten
    Durch ein immer umfassenderes Zollstrafrecht-Reglement und die vermehrten Grenzüberschreitungen, nehmen die Zollstraftaten immer weiter zu. Da das Zollstrafrecht an das Steuerstrafrecht gekoppelt ist, liegt eine Zollstraftat (wie bspw. Zollhinterziehung, Bannbruch oder „Schmuggel“) oder Zollordnungswidrigkeit (wie z. B. Steuergefährdung oder –verkürzung) vor, wenn das Steuerrecht verletzt wurde. Da oftmals schon fehlende Bezeichnungen von Import- bzw. Export-Produkten genügen, um in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist bereits eine präventive Beratung sinnvoll. Auch wenn Sie darüber nachdenken sollten, sich selbst anzuzeigen, raten wir zu einer vorherigen anwaltlichen Einschätzung.
  • Betrug
    Der Tatbestand „Betrug“ bezieht sich in der Regel auf eine Täuschungshandlung mit Vermögensvorteil, -schädigung oder bereits der Gefährdung des Vermögens der Gegenpartei und wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet. Sollten Sie Opfer eines Betruges geworden sein, so raten wir in den meisten Fällen zu einer Strafanzeige und dem Antrag auf ein „Adhäsionsverfahren“ bei Anklageerhebung. Auf diesem Wege können Sie ein oftmals kostenintensives zivilrechtliches Verfahren vermeiden, bei dem Sie zudem keine Akteneinsicht erlangen.