Viele Rechtsvergehen reichen in den strafrechtlichen Bereich herein. Wenn durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schaden gegenüber Dritten herbeigeführt oder solcher billigend in Kauf genommen wurde, sieht die staatliche Rechtsordnung eine Bestrafung vor. In solchen Fällen werden die staatlichen Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsverfahren einleiten, welche eine angemessene Bestrafung bewirken sollen. Die Strafen können hierbei von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Strafrechtliche Anschuldigungen bzw. Ermittlungen sind ernste Angelegenheiten, die nicht ignoriert werden sollten. Diese können zu empfindlichen Strafen führen und den gesamten weiteren Lebensweg des Beschuldigten beeinflussen. Nehmen Sie so schnell wie möglich die Hilfe eines Rechtsanwalts wahr.
Werden Sie einer Straftat beschuldigt, ermittelt der Staat über seine Strafverfolgungsbehörden gegen Sie. So werden Beweise gesammelt, die möglichst zu einer Verurteilung vor einem Strafgericht führen sollen. Deshalb ist es von höchster Wichtigkeit, dass Sie von Ihrem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen und ohne anwaltliche Hilfe keinerlei Aussagen machen.
Warten Sie unbedingt, bis Sie sich mit Ihren Anwalt beraten haben. Voreilige oder unbedachte Aussage können zu Ihren Lasten ausgelegt werden und sich so negativ auf den Ausgang des Strafverfahrens auswirken.
Wenn Sie in der akuten Situation sind, mit Ermittlungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft konfrontiert zu werden, dann nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf. Unsere Notfallnummer 030 / 308 828 20 ist rund um die Uhr erreichbar.
Als Rechtsanwälte für Strafrecht übernehmen wir die Verteidigung im Gerichtsverfahren und die Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden. Das wichtigste Ziel ist es dabei, unseren Mandanten von den Anschuldigungen zu entlasten und im besten Fall einen Freispruch zu erwirken. Ist eine Verurteilung nicht zu verhindern, so werden wir alles daran setzen, mögliche Strafe so weit wie möglich zu reduzieren.
Rechtsanwalt Jan Manshardt ist Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Titel wurde ihm von der Anwaltskammer für seine umfassenden Kenntnisse im Strafrecht verliehen, die er gern auch für Ihren Fall zur Anwendung bringen wird.
Um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten, werden wir im ersten Schritt Akteneinsicht beantragen, um alle Ermittlungserkenntnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft analysieren zu können. Im Umgang mit den Ermittlungsbehörden achten wir darauf, dass keine zusätzlichen Nachteile für unseren Mandanten entstehen. Auf Grundlage der vorliegenden Akten, Beweise und Recherchen erarbeiten wir die Verteidigungsstrategie und bauen Argumentationen auf, die zur Entlastung hinsichtlich der Vorwürfen beitragen können. In der Gerichtsverhandlung selbst übernehmen wir die Verteidigung und versuchen das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erwirken.
Auch als Opfer oder Nebenkläger haben Sie Rechte, die Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts wahrnehmen können. Sie als Opfer bzw. Betroffener einer Straftat können Sie am Strafprozess teilnehmen, selber Akteneinsicht beantragen, Beweisanträge stellen oder während der Verhandlung Fragen an den Beschuldigten stellen lassen.
Die meisten Straftaten in Deutschland resultieren aus Vergehen aus dem Straßenverkehr. Hier wären z.B. einfache oder schwere Körperverletzungen zu nennen, aber auch Sachbeschädigung oder fahrlässige Tötung. Desweiteren nehmen einfacher und schwerer Diebstahl sowie Betrugsdelikte einen großen Posten in der Kriminalstatistik ein. Ebenfalls häufig sind Rauchgiftdelikte.