Können Eheleute mit den gemeinsamen Kindern in der Ehewohnung seit der Trennung nicht mehr erträglich nebeneinander wohnen, kann es zum Wohl der Kinder dringend erforderlich sein, dass einer der Elternteile aus der Wohnung gewiesen wird.
Dies sei nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg der Fall, wenn eine Vielzahl einzelner Vorfälle mit sehr heftigen verbalen Auseinandersetzungen vorliege, insbesondere wenn es dabei um die stark abweichenden Ansichten zur Erziehung und Behandlung der Kinder gehe. Dagegen sei nicht von Bedeutung, welcher der Elternteile welchen Beitrag zu den dauernden Streitigkeiten geleistet habe. Nach Ansicht der Richter sei es nicht erforderlich, dass das Fehlverhalten ausschließlich von dem der Wohnung verwiesenen Elternteil ausgeht (OLG Brandenburg, 9 WF 40/10).