Auch wer wissentlich seine Vaterschaft falsch anerkennt, verliert dadurch nicht sein Anfechtungsrecht.
Die Vaterschaftsanerkennung in Kenntnis der Nichtvaterschaft mag nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg zwar rechtsmissbräuchlich gewesen sein. Dies gelte aber nicht für die Beseitigung der dadurch eingetretenen Rechtsfolgen. Das Gesetz sehe hier allein den Weg der Vaterschaftsanfechtung vor. Nur in diesem Prozess könne die wirkliche Vaterschaft geklärt werden – was letztlich auch im Interesse des Kindes liege (OLG Naumburg, 3 WF 3/08).