Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit der Alltagssorge.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandsgerichts (OLG) Bremen ist daher die Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich. Das gilt auch in den Fällen, in denen dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist. Auch wenn der Besitz eines Ausweises für ein Kind von erheblicher Bedeutung sei, bleibe der Antrag dafür eine bloße Formalie. Sie gehöre zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens. Für solche Angelegenheiten habe nach dem Gesetz der Elternteil, bei dem das Kind lebe, die alleinige Entscheidungsbefugnis (OLG Bremen, 5 UF 34/06).