Übermäßig hohe Heizkosten können ein Mangel der Mietsache sein, wenn sie auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Streit um eine Nebenkostenabrechnung hin. Ob eine Heizungsanlage mangelhaft sei, beurteile sich nach Ansicht der Richter nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, die Anlage ständig auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Das gelte auch, wenn sie nach aktuellen Maßstäben unwirtschaftlich arbeite. Berufe sich der Mieter auf eine unzureichende Heizungsanlage, müsse er hinreichende Anknüpfungstatsachen vortragen, die die Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung und der Minderungsquote ermöglichen. Er müsse darlegen, wie sich die Heizleistung in den verschiedenen Räumen darstelle und welche konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgingen. Könne er das nicht, sei ein Mangel nicht nachgewiesen (OLG Düsseldorf, 24 U 222/09).