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Rechtsanwalt Hendrik Stula

Fachanwalt für Sozialrecht

Herzlich willkommen in unserer Sozietät. Meine Fachbereiche sind das Sozialrecht und das Ausländerrecht. Ich stehe Ihnen außerdem auch als Ansprechpartner im allgemeinen Verwaltungsrecht zur Verfügung. Für das Fach Sozialrecht trage ich seit 2006 den Titel des Fachanwalts, der mir von der Anwaltskammer für meine detailierten Fachkenntnisse in diesem Bereich verliehen wurde.

Für meine Mandanten übernehme ich hauptsächlich die Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten zu Sozialversicherungen oder zu Leistungsansprüchen von staatlichen Behörden, aber auch bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, z.B. Einsprüche gegen Beschlüsse von Ämtern oder öffentlichen Institutionen.

Im Rahmen eines Kanzleiverbundes arbeite ich mit meinen Kollegen Jan Manshardt und Philipp von Gayl zusammen. So können wir Sie auch in den Fachbereichen Strafrecht und Verkehrsrecht erstklassig beraten oder rechtlich vertreten.

Ich bin Mitglied des Berliner Anwaltsvereins und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger sowie der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Schwerpunkte meiner Arbeit

  • Statusfeststellungsverfahren / Prüfung der Versicherungspflicht
  • Niederlassungserlaubnis und Familiennachzug
  • Sozialversicherungsrecht (z.B. Kranken-, Rentenversicherung)
  • Schwerbehindertenrecht
  • Strafrecht (z.B. Leistungserschleichung, Sozialbetrug)
  • Schulrecht / Schulplatzklagen
  • Familienlastenausgleich (z.B. Elterngeld)
  • Opferentschädigung (für Opfer von Straftaten)

Werdegang

  • 1990-1996 Studium der Rechtswissenschaften und der Politik in Hamburg und Berlin
  • 1996-1998 Referendar beim Kammergericht
  • 1999 Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin
  • 2006 Fachanwalt für Sozialrecht

Besuchen Sie auch meine Fachseite zu Thema Sozialrecht.