Bei der Verhängung einer relativ hohen Geldbuße, wie es jedenfalls bei der Verhängung einer Geldbuße von 750 EUR der Fall ist, muss die Leistungsfähigkeit des Betroffenen berücksichtigt werden. Von ihr hängt ab, wie empfindlich oder nachhaltig die Geldbuße den Täter trifft.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Nach dessen Ansicht rechnen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen alle Umstände, von denen die Fähigkeit des Betroffenen abhängt, eine bestimmte Geldbuße zu bezahlen:
(OLG Hamm, 3 Ss Owi 582/07)