Für die Behandlungskosten nach einem Verkehrsunfall kann die gesetzliche Krankenkasse von ihrem Mitglied eine finanzielle Beteiligung verlangen und das Krankengeld kürzen. Der Versicherte war volltrunken und mit Canabisrückständen im Blut mit dem Auto verunglückt. Die Behandlungskosten und das gezahlte Krankengeld beliefen sich auf 10.000 €. Er wurde rechtskräftig wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Die Krankenkasse forderte daraufhin 20% der Kosten sowie einen Teil des Krankengelds zurück. (Pressemitteilung des Gerichts)
SG Dessau, Urteil vom 24.02.2010, Az.: S 4 KR 38/08
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