Wird eine Geldbuße von mehr als 250 EUR verhängt, muss das Gericht die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters feststellen. |
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hin. Die Richter machten deutlich, dass dies für eine gerechte Strafe erforderlich sei. Es hänge nämlich von der Leistungsfähigkeit des Täters ab, wie empfindlich und damit nachhaltig ihn die Geldbuße trifft.
Quelle | OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.6.2015, 2 Ss OWi 474/15